Höhere Chancen der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie
Die Mammographie ist eine wichtige Methode zur Früherkennung von Brustkrebs. Nun hat der Gemeinsame Bundesauschuss festgestellt, dass auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren davon profitieren und das Höchstalter für die gesetzliche Früherkennungsmaßnahme angehoben.
Die Früherkennung von Brustkrebs spielt eine entscheidende Rolle in der Gesundheitsversorgung von Frauen. Denn Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung beim weiblichen Geschlecht. Die Mammographie hat sich als die zuverlässigste Methode erwiesen, um Tumore frühzeitig zu erkennen und somit die Heilungschancen zu verbessern.
Sicherheit durch Früherkennung
In den letzten Jahren wurden neue Erkenntnisse gewonnen, die zeigen, dass auch ältere Frauen zwischen 70 und 75 Jahren von dieser Untersuchung profitieren können. Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Erweiterung der oberen Altersgrenzen im Mammographie-Screening-Programm wurde daher vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA im September 2023 beschlossen und trat im Juli 2024 in Kraft. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sieht die Chance, dass die Brustkrebssterblichkeit dadurch weiter gesenkt werden kann. Aus diesen Gründen wird eine Mammographie nun auch im höheren Alter empfohlen und die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Das Mammographie-Screening
Während der Untersuchung wird die Brust zwischen zwei Platten flach gedrückt wird, um klare Bilder zu erzeugen. Diese werden später von Fachärztinnen und -ärzten ausgewertet, um mögliche Auffälligkeiten zu erkennen. Bei Bedarf folgen weitere Untersuchungen. Die Untersuchung erkennt bereits kleinste Tumore, die bei einer Tastuntersuchung noch nicht auffallen würden. Der Vorteil: Früh erkannt ist Brustkrebs gut heilbar. Von 100 Frauen, deren Brustkrebs früh erkannt wurde, leben fünf Jahre nach der Diagnose noch etwa 80 und zehn Jahre danach noch etwa 70.
Zuverlässige Früherkennung von Brustkrebs mit potenziellen Risiken
Anspruchsberechtigte Frauen erhalten alle zwei Jahre eine Einladung zur Mammographie. Wer teilnehmen möchte, kann daraufhin einen Termin in einer zugelassenen Einrichtung vereinbaren.
Da durch die Altersanhebung nun zusätzlich 2,5 Millionen Frauen einen Anspruch haben, wird es einige Zeit dauern, bis die Umstellung so weit ist, dass auch Frauen ab 70 einen Einladungsbrief erhalten. Sie können sich aber selbst bei den zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin anmelden. Der Anspruch besteht, wenn die letzte Untersuchung mindestens 22 Monate zurückliegt.
Jede Frau kann selbst entscheiden, ob sie die Untersuchung wahrnehmen möchte. Wer nicht teilnimmt, erfährt dadurch keine Nachteile.
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, über die Vor- und Nachteile der Untersuchung aufzuklären, dafür muss ein Termin bei der Zentralen Stelle vereinbart werden. Es ist auch möglich, mit der eigenen Gynäkologin bzw. dem Gynäkologen vorab darüber zu sprechen.